Brandschutz / Brandschutzbeauftragter


Wahrnehmung des betrieblichen Brandschutzes

Brandschutzbeauftragter

Wir bieten Ihnen:

  • Beratung, Begehung, Unterweisung
  • Wahrnehmen aller Aufgaben eines Brandschutzbeauftragten
  • Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen den Brandschutz betreffend
  • Schulung der Brandschutzhelfer


Wenn ein Brandschutzbeauftragter baurechtlich bzw. in einer entsprechenden Bauvorschrift gefordert wird, ist eine Bestellung zwingend erforderlich. Laut Arbeitsschutzgesetz (§ 10 ArbSchG) hat der Arbeitgeber die Pflicht, entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten, sowie der Zahl der Beschäftigten, alle Maßnahmen zu treffen die zur Ersten Hilfe, zur Brandbekämpfung und zur Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. Wir sind für Sie kompetenter Partner in allen Fragen des vorbeugenden betrieblichen Brandschutzes. Wir beraten sie gern und nehmen für Sie bei Bedarf die Aufgaben des Brandschutzbeauftragten wahr.