Baustellensicherheit / SiGeKo


Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination für Bauherren

SiGe-Koordination

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination auf Baustellen nach Baustellenverordnung in Planungs- und Ausführungsphase (SiGeKo)
 

  • Analyse der Bauplanung auf Sicherheits- und Gesundheitsrisiken sowie gegenseitige Gefährdungen
  • Mitwirkung bei der Planung der Baustelleneinrichtung
  • Erstellung des SiGe-Plans, der Baustellenordnung und der Vorankündigung
  • Koordination von Sicherheit und Gesundheitsschutz zwischen den Bauunternehmen in der Ausführungsphase
  • Durchführung von Sicherheitsbesprechungen und Begehungen
  • Erstellen der Unterlage für spätere Arbeiten
     

kontaminierte Bereiche

Koordinieren von Arbeiten in kontaminierten Bereichen nach DGUV R 101-004 6A/6B (alt BRG 128)
 

  • Sachkunde für Koordination in kontaminierten Bereichen
  • Erstellung und Fortschreibung Arbeits- und Sicherheitsplan nach TRGS 524  
  • Durchführung von Sicherheitsbesprechungen und Begehungen
  • Sachkunde nach TRGS 519 – Asbestsanierung

Die überwiegende Zahl von Arbeitsunfällen hat ihre Ursache in menschlichem Fehlverhalten, nicht zu verwechseln mit menschlichem Versagen. Daher gilt es, zur Vermeidung von Unfällen oder Störfällen, beim Verhalten der Mitarbeiter anzusetzen.