Baulärmverantwortlicher


Ronald Hein

Für Bauherren / Vorhabenträger


Wir bieten Ihnen:

  • Durchführen von Lärmmessungen und Begehungen nach AVV Baulärm bei Baumaßnahmen
  • Auswerten der Lärmmessungen nach Kriterien der BImSchV, der AVV Baulärm und des jeweiligen Planfeststellungsbeschlusses
  • Vermittler zwischen Bauherr und Anwohner


Der durch gewerbliche Bauarbeiten verursachte Lärm wird als Baulärm bezeichnet. Ob beim Baustellenbetrieb schädliche Umwelteinwirkungen bei Anwohnern entstehen, wird nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm - Geräuschimmissionen (AVV Baulärm) ermittelt. Sie legt das Verfahren zur Ermittlung des Beurteilungspegels sowie Immissionsrichtwerte fest. Besonders Arbeiten, die aus technologischen Gründen in den späten Abendstunden oder in der Nacht durchgeführt werden müssen, können durch Anzeigen und Beschwerden zu erheblichen Problemen führen. Wir beraten Sie im Vorfeld über die geltenden Gesetze und Verordnungen, geforderte Maßnahmen des Umweltamtes oder eines Planfeststellungsbeschlusses. Während der Baumaßnahme führen wir für Sie notwendige Lärmmessungen und Baustellenbegehungen durch und dokumentieren diese.

Unsere Fachkräfte vor Ort betreuen in den Bereichen Arbeitssicherheit, Baustellensicherheit, Brandschutz und Gefahrstoffe Arbeitgeber verschiedener Branchen in Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Berlin und Nordbayern. Aber auch darüber hinaus werden wir gerne für Sie tätig, wenn es Ihr Bedarf erfordert.